Vereinsförderung im Jennyhaus

Die Ortsbürgergemeinde fördert Gruppenerlebnisse in der Toggenburger Bergwelt.

Acht Vereine oder andere Gruppen erhalten einen stark vergünstigten Aufenthalt im ortsbürgerlichen Jennyhaus, der schönsten Gruppenunterkunft im Toggenburg. Das Jennyhaus ist Teil der Toggenburger Natur und Bergwelt und lädt die Gruppen zu einzigartigen Erlebnissen ein, zum Musizieren, zum Durchatmen, Erholen, Lernen, Erleben, Bewegen, Feiern.

Das Förderpaket beinhaltet:

  • Ein um 50% vergünstigter Aufenthalt im Jennyhaus bis max. 6 Übernachtungen (ohne Verpflegung und andere zusätzlich buchbare Extras), maximal ein Mal pro Jahr pro Verein.
  • Möglichkeit der kostenlosen Nutzung eines Raumes im Stadthaus der Ortsbürgergemeinde für eine Versammlung oder einen anderen Anlass nach dem Aufenthalt in Wildhaus.

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Vereine und andere organisierte Personengruppen aus der Stadt St.Gallen.

Voraussetzungen

  • Der Verein (bzw. eine anderweitig organisierte Personengruppe) hat den Sitz in der Stadt St.Gallen, bzw. die Mehrheit der mitwirkenden Personen lebt oder arbeitet in der Stadt St.Gallen.
  • Er trägt mit seinen Aktivitäten zu einem vielfältigen Vereinsleben in der Stadt St.Gallen und zu einer lebenswerten Stadt St.Gallen bei.
  • Der Verein ist nicht gewinnorientiert.
  • Der Verein besteht seit mindestens 2 Jahren.
  • Die Gruppe, die das Jennyhaus nutzen möchte (anreisende Personen), besteht aus mindestens 20 und maximal 50 Personen.
  • Motivationsschreiben

Bedingungen

  • Der Verein stimmt zu, auf seiner Webseite bzw. seinen Werbemitteln für die Dauer von einem Jahr seit dem Aufenthalt auf die Unterstützung durch die Ortsbürgergemeinde aufmerksam zu machen, namentlich durch die Einbindung des Logos der Ortsbürgergemeinde.
  • Der Verein verpflichtet sich, während des Aufenthalts die Inhalte für einen Social-Media-Beitrag auf den Kanälen der Ortsbürgergemeinde zu liefern (Bilder und Texte).
  • Der Aufenthalt im Jennyhaus hat innerhalb von zwei Jahren seit der Zusage stattzufinden. Danach verfällt das Angebot. Der Aufenthalt wird über die Buchungsplattform gebucht und setzt die Verfügbarkeit des Jennyhauses voraus.
  • Die Nutzung der Räume im Stadthaus hat in der Regel innert 12 Monate nach dem Aufenthalt stattzufinden. Die Kapazität des Festsaales lässt maximal 100 Personen zu. Die Nutzung der Räume setzt deren Verfügbarkeit voraus.

Fristen
Die Frist zur Einreichung für die Vergabe 2024 ist abgelaufen. Das Förderprogramm wird im Frühling 2025 erneut ausgeschrieben.
Unter den Eingaben, die die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los.
Rückmeldung an die teilnehmenden Gruppen: Mitte Juni 2024

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