Bürgerschaft / Einbürgerungen
Die Ortsbürgergemeinde ist ein lebendiger Teil des St.Galler Stadtlebens.
Ortsbürgerin und Ortsbürger sein
Über das ganze Jahr verteilt bieten die Veranstaltungen der Ortsbürgergemeinde den St.Gallerinnen und St.Gallern die Gelegenheit zusammenzukommen, zu feiern und sich auszutauschen. Die Freude der Bürgerschaft für den Grünen Ring um die Stadt, den die Ortsbürgergemeinde pflegt, zeigt sich besonders an der regen Teilnahme an der jährlich Mitte September stattfindenden Bürgerwanderung.
Ortsbürgerin und Ortsbürger werden
Personen, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und seit mindestens fünf Jahren in der Stadt St.Gallen wohnen, können das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde in einem vereinfachten Verfahren erlangen. Bei Personen, die bereits Bürger einer Gemeinde im Kanton St.Gallen sind, finden keinerlei Abklärungen auf kantonaler Ebene statt und der Einbürgerungsrat der Stadt St.Gallen entscheidet abschliessend. Ansonsten wird die Einbürgerung mit dem Beschluss der Regierung des Kantons St.Gallen rechtsgültig.
Bei Interesse an einer Einbürgerung in die Ortsbürgergemeinde St.Gallen können Sie das unten angefügte Einbürgerungsgesuch herunterladen. Dieses reichen Sie bitte bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen ein (Adresse siehe unten).
Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren erhoben. Wer bereits das Bürgerrecht des Kantons St.Gallen besitzt, bezahlt für die Einbürgerung in der Stadt in der Regeln eine Gebühr von CHF 250 pro Gesuch. Bei Schweizer Bürger/innen, die das St.Galler Kantonsbürgerrecht noch nicht haben, fallen zusätzlich Gebühren beim Kanton in der Höhe von CHF 300 pro Gesuch an. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Website der Stadt St.Gallen oder direkt bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus.
«Als St.Galler habe ich einfach wieder eine Identität gewonnen, meine Identität als Schweizer ohne meine Identität als Franzose zu verlieren.»
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in St.Gallen können sich um das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht der Stadt St.Gallen bewerben, wenn sie die Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss Bürgerrechtsgesetz des Bundes und des Kantons St.Gallen erfüllen. Dazu gehören insbesondere eine Mindestwohnsitzdauer und bestimmte Anforderungen an die Integration.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadt St.Gallen. Über Voraussetzungen und Verfahren der Einbürgerung gibt Ihnen die zentrale Einbürgerungsstelle der Bevölkerungsdienste im Rathaus gerne Auskunft.
Kontakt
Bevölkerungsdienste
Administration Einbürgerungen
Rathaus
Poststrasse 28
9001 St.Gallen
071 224 63 96
einbuergerungen@stadt.sg.ch
www.stadt.sg.ch