Musikförderung im Jennyhaus

Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen bietet zur Förderung des st.gallischen Musikschaffens Musik-Ateliers im Jennyhaus in Wildhaus an.

Die geförderten Gruppen erhalten kostenlose Probemöglichkeiten im Klanghaus Toggenburg und kostenlose Übernachtungen im ortsbürgerlichen Jennyhaus. Ziel ist es, dass jährlich vier Gruppen aus der Stadt St.Gallen die aussergewöhnliche musikalische Infrastruktur des Klanghauses Toggenburg nutzen während sie im Jennyhaus übernachten und bereichert von ihrem Aufenthalt etwas zurück in die Stadt St.Gallen bringen.

Im Förderpaket beinhaltet: 

  • Ein Aufenthalt (2–6 Übernachtungen, ohne Verpflegung und weitere zusätzlich buchbare Extras) im Jennyhaus in Wildhaus für eine Gruppe von mindestens 10 und maximal 50 Personen (Aufenthalte möglich ab August 2025)
  • Kostenlose Nutzung des Klanghauses
  • Förderbeitrag der Ortsbürgergemeinde St.Gallen in der Höhe von CHF 3’000 für das nächste Jahresprogramm
  • Möglichkeit der kostenlosen Nutzung eines Raumes im Stadthaus der Ortsbürgergemeinde in St.Gallen für ein Konzert oder eine Versammlung nach dem Aufenthalt in Wildhaus

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Musikgruppen jeder Art und jeder Stilrichtung, wie beispielsweise an Chöre, Volksmusikgruppen, klassische Orchester, Blasmusikformationen etc. aus der Stadt St.Gallen.

Voraussetzungen

  • Die Musikformation hat einen Leistungsausweis und überzeugt insbesondere durch ihre Qualität und Resonanz. Sie hat in der Vergangenheit mit öffentlichen Konzerten zu einem vielfältigen kulturellen Leben in der Stadt und Region St.Gallen beigetragen.
  • Die Musikformation besteht seit mindestens zwei Jahren.
  • Die Musikformation hat ihren Sitz in der Stadt St.Gallen, bzw. die Mehrheit der mitwirkenden Personen lebt oder arbeitet in der Stadt St.Gallen.
  • Die Musikformation ist nicht gewinnorientiert.
  • Die Probetage in Wildhaus werden in der Regel mit mindestens 10 Personen durchgeführt. Der Aufenthalt wird für die Musiker/-innen, Techniker/-innen und das weitere Support-Team gewährt.

Bedingungen

  • Die Musikformation stimmt zu, auf ihrer Webseite bzw. ihren Werbemitteln für die Dauer von einem Jahr seit dem Aufenthalt auf die Unterstützung durch die Ortsbürgergemeinde St.Gallen aufmerksam zu machen, namentlich durch die Einbindung des Logos der Ortsbürgergemeinde.
  • Die Musikformation verpflichtet sich, während des Aufenthalts und im Zusammenhang mit einem nachfolgenden Auftritt die Inhalte für einen Social-Media-Beitrag auf den Kanälen der Ortsbürgergemeinde zu liefern (Bilder und Texte).
  • Der Aufenthalt im Jennyhaus hat innerhalb von zwei Jahren seit der Zusage stattzufinden. Danach verfällt das Angebot. Der Aufenthalt wird über die Buchungsplattform gebucht und setzt die Verfügbarkeit des Jennyhauses und des Klanghauses voraus. In der Ausschreibung werden mehrere Zeitfenster vorgeschlagen, in denen das Jennyhaus und das Klanghaus garantiert gleichzeitig verfügbar sind.
  • Die Nutzung der Räume im Stadthaus hat in der Regel innert 12 Monate nach dem Aufenthalt stattzufinden. Die Kapazität des Festsaales lässt maximal 100 Personen zu. Die Nutzung der Räume setzt deren Verfügbarkeit voraus.

Fristen
Die Frist zur Einreichung für die Vergabe 2024 ist abgelaufen. Das Förderprogramm wird im Frühling 2025 erneut ausgeschrieben.
Beurteilung durch eine Jury anfangs Juni 2024
Mitteilung des Juryentscheids Mitte Juni 2024

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