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Ortsbürgergemeinde und Stadt tauschen Grundstücke

Der Grundstücktausch zwischen der Politischen Gemeinde St.Gallen und der Ortsbürgergemeinde St.Gallen dient als Ganzes der Sicherstellung öffentlicher Aufgaben und einer nachhaltigen Stadtplanung für kommende Generationen. Dank dem Tausch, dem eine Gesamtfläche von rund 87'000 m2 zu Grunde liegt, kommen fünf Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und eines in der Wohn- und Gewerbezone WG4 ins städtische Grundstücksportfolio. Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen erhält im Gegenzug drei wertgleiche Grundstücke in der Bauzone. Der Tausch ist in dieser Dimension einzigartig und von herausragender Bedeutung für beide Gemeinden.

Die Stadt erhält mit der Realisierung des Tauschgeschäfts die Möglichkeit, mit den Parzellen des Schulareals (Grundstück Nr. W3156), des Sportplatzes (Nr. W3780) und des Tennisplatzes (Nr. W3961) Schönenwegen sowie des daran angrenzenden Grundstücks an der Eisbahnstrasse (Nr. W5031) ein grösseres zusammenhängendes Gebiet (rund 55'000 m2) im Raum Schönenwegen / Lerchenfeld zu erwerben. Mit dem Sport- und Spielplatz Kreuzbühl (Nrn. W3408 und W3409) geht eine weitere Fläche in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen an die Politische Gemeinde über.

Die Ortsbürgergemeinde erhält als Ausgleich im Raum Stephanshorn (Nr. F3439) und Haggen (Nr. W0729) Grundstücke mit Entwicklungspotential in der Bauzone. Dank dieser Tauschgeschäfte kann sie sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren und mit der Entwicklung der Liegenschaften Stephanshornstrasse und Haggenstrasse-Oberstrasse neue Baurechtsverträge anstreben. Ausserdem erwirbt die Ortsbürgergemeinde mit der Liegenschaft «Schlössli Haggen» (Nr. W0721) ein weiteres traditionsreiches Ausflugsrestaurant am Siedlungsrand.

Stadtrat und Bürgerrat haben den Tauschvertrag im Oktober 2019 unterzeichnet. Nach dem Stadtparlament hat auch die Bürgerschaft der Ortsbürgergemeinde an ihrer Bürgerversammlung vom 9. Dezember 2019 dem Geschäft ohne Gegenstimme zugestimmt. Damit kann das Tauschgeschäft per 1. Januar 2020 vollzogen werden.

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